Pflicht
Gebäudemodernisierungsgesetz (vormals GEG)
Uw ≤ 1,3 W/(m²K)
Werden Fenster in Wohngebäuden ersetzt, darf der Uw-Wert des ganzen Fensters höchstens 1,3 betragen, bei Dachflächenfenstern 1,4. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) gilt seit dem 29.07.2026 und hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst, die Anforderung an Fenster ist gleich geblieben.
Quelle: GModG Anlage 7 (Fassung vom 23.07.2026), Verbraucherzentrale (21.08.2026).
